c't 18/2020
S. 66
Vorsicht, Kunde
Schadenersatz
Vorsicht Kunde

Folgeschaden

Nachgekauftes Netzteil zerstört Notebook

Zubehör von Drittanbietern bietet enormes Sparpotenzial. Doch wie erhält man Schadenersatz, wenn es beim Anschluss raucht?

Von Georg Schnurer

Anfang des Jahres erwarb Stefan M. ein Thinkpad T450 mit Intels Core i5-5300U-­Prozessor für 369 Euro. Das Notebook sollte sowohl zu Hause als auch im Büro eingesetzt werden, weshalb er beim Amazon-Händler „ElectroPapa“ für 16,99 Euro ein zweites Netzteil erwarb. Das 65-Watt-Modell testete Stefan M. zunächst an seinem alten Thinkpad. Doch irgendwie lud das Gerät nicht. Sofort griff der Kunde zum gerade erst in Betrieb genommenen T450 und steckte das Netzteil ans Notebook. Das quittierte den Versuch mit einem unerfreulichen Geräusch. 

Anscheinend hatte das vermeintlich kompatible Netzteil innerhalb weniger Minuten zwei Notebooks zerstört. Zusammen mit einem Kollegen überprüfte Stefan M. die Leerlaufspannung. Das Netzteil lieferte 11,4 statt der auf dem Typenschild vermerkten 20 Volt. Die Überprüfung der beiden Notebooks ergab, dass sich das ­ältere Modell zwar noch mit Original-Netzteil nutzen ließ, aber der Akku nicht mehr geladen wurde. Das neue Notebook war hingegen vollständig im Eimer.

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