c't 2/2020
S. 8
Leserforum

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Nicht auf Kosten der Gesundheit

Warum zehntausenden Arztpraxen ein Daten-GAU droht und welche Alternativen es gibt, c’t 26/2019, S. 166

c’t-Autor Thomas Maus erklärte, warum uns die IT im Gesundheitswesen bald um die Ohren fliegen könnte. Die Leser stimmen im Prinzip zu – aber sie ziehen völlig verschiedene Schlüsse daraus. Bild: Albert Hulm

Der Grundsatz, dass medizinische Datensätze nur von Personen mit Behandlungszusammenhang bearbeitet werden sollten, darf nicht weiter ausgehöhlt werden. Insofern halte ich die zentrale Datenverwaltung über die Versicherer, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, für fragwürdig. Stammdaten ja, aber bitte keine Diagnosen und weiteren Daten.

Letztendlich geht es um eine Nutzen/Risiko-Abschätzung. Bereits heute nehmen Patienten Schaden, weil ihre Daten nicht oder nicht schnell genug verfügbar sind. Zusätzliche Kosten entstehen durch Doppeluntersuchungen und etwaiger Betrug ist nur schwer aufzudecken. Meiner Meinung nach ist demgegenüber das Risiko des Datenmissbrauchs einer elektronischen Patientenakte das geringere Übel.

Dr. W. Swoboda B

Windows 10 klaut Patienten

Alle diese Probleme mussten mal benannt werden. Wir haben in den Praxen haben allerdings keine Möglichkeit, wirklich etwas dagegen zu tun. Auch ich liebe das Stück Papier, das man noch bei Kerzenschein lesen kann. Aber so will unser Gesetzgeber das halt nicht. Die Digitalisierung wird uns teilweise aufgezwungen, teilweise treiben wir sie selbst voran, weil manches dadurch (zumindest scheinbar) einfacher wird. Manches geht auch nur digital. Natürlich hängen wir mittlerweile alle mit unseren Anlagen am Internet. Natürlich wissen wir selber nicht, wie gut unsere Firewalls, Virenscanner und so weiter sind und welches Gerät gerade mal wieder alle Ports aufgemacht hat, die unser IT-Mensch vorher geschlossen hatte. Auf allen Rechnern läuft TeamViewer, weil das für unseren IT-Menschen so schön einfach ist … Immerhin hat der Test aus „Dr. Datenleck“ Teil 1 bei uns keine offenen Ports gemeldet.

Meine Röntgenanlage läuft unter Windows 7. Ich hatte den Rechner schon auf Windows 10 umgestellt, aber damit lief das Steuerungsprogramm nicht mehr. Ich hätte eine neue Programmversion kaufen müssen, das hätte eine „wesentliche Änderung der Röntgenanlage“ nach der Röntgenverordnung bedeutet und dann hätte der „Sachverständige“ eine neue Abnahmeprüfung der Anlage machen müssen. Also habe ich das Update rückgängig gemacht und benutze weiter Windows 7. Hat erstmal kurzfristig ein paar Tausender gespart.

Jetzt hat uns die Kassenzahnärztliche Vereinigung mitgeteilt, dass Windows 10 möglicherweise Kleinholz aus unserer Abrechnung macht (und vielleicht in den letzten Quartalen gemacht hat?): Aus dem Rundschreiben 12/2019 vom 16.12.2019: „Empfehlungen für Praxen, die Windows 10 nutzen: Fallzahlen vor der Einreichung der Abrechnung überprüfen! Aufgrund des Auslaufens der Unterstützung für das Microsoft Betriebssystem Windows 7 zum Jahreswechsel (siehe NZB 11/2019, Seite 32 ff.) sind weitere Praxen auf Windows 10 umgestiegen. Bedauerlicherweise ist im Betriebssystem Windows 10 ein Softwarefehler vorhanden, dieses ist Fa. Microsoft bekannt. […] Sollten Sie mit diesem Betriebssystem arbeiten und die Dateierstellung für die Abrechnung nicht lokal, sondern über ein Netzwerklaufwerk erfolgen, so ermitteln Sie bitte vor Dateierstellung die Fallzahl.“

Ich tue mich schwer, Verständnis für das Problem zu haben. Windows 10 ist die aktuelle Betriebssystemversion. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung sollte eigentlich damit rechnen, dass der eine oder andere mit diesem Betriebssystem arbeitet und ein Netzwerk hat. ;-) Wie schön, dass wir noch einen Windows-7-Rechner haben.

Name ist der Redaktion bekannt

Ende der Monokulturen

Elektronische Erntehelfer: Flugdrohnen und fahrende Roboter ackern, c’t 26/2019, S. 6

In den letzten Jahrzehnten sind Landmaschinen immer größer und produktiver geworden. Das war für große Betriebe trotz der hohen Kosten für Neuanschaffungen unter dem Strich wirtschaftlicher, weil der Hauptkostenfaktor immer noch der Lohn für den Fahrer (bzw. Bediener) der Maschine war.

Durch autonom arbeitende Maschinen auf Acker und Wiese besteht die Chance, den Trend umzukehren und damit neue Formen der Landwirtschaft kostengünstiger zu ermöglichen. Zum Beispiel könnten am Feldrand solar oder mit Windenergie betriebene Ladestationen stehen, an denen sich die kleinen Maschinen ihre nächste Akkuladung besorgen. Statt des flächigen Einsatzes von Glyphosat laufen kleine, leichte Roboter über das Feld, erkennen mit ihrer Kamera unerwünschte Pflanzen und zupfen sie mechanisch aus.

Statt großer Monokulturen wären Äcker vorstellbar, auf denen chaotisch verteilt eine Vielfalt von Gemüsesorten gezogen wird, um dem Befall mit Schädlingen, die sich auf bestimmte Pflanzenarten spezialisiert haben, entgegenzuwirken.

Peter Funk F

Viel hilft viel

Sechseinhalb Kühllösungen für den Raspberry Pi 4, c’t 26/2019, S. 96

Wir baten die Leser, uns ihre Kühllösungen für den Raspi 4 zu präsentieren. Harald Schmidts Kühlturm gewinnt den total inoffiziellen Design-Preis der Redaktion.

Zu den 6 Lösungen kommt noch der „Kupferzylinder“ hinzu, den ich bei meinem RaspberryPi 4 verwende. Eigenbau ist immer noch die beste Lösung.

Harald Schmidt B

c’t und die Steuer

c’t allgemein

Das Finanzamt hat das c’t-Abonnement nicht mehr als Werbungskosten anerkannt. Auf Nachfrage vor Ort wurde mir vom Sachbearbeiter unter anderem mitgeteilt, dass es sich bei der c’t schon alleine dadurch nicht um Fachliteratur handeln könne und damit bei den Werbungskosten nicht ansetzbar sei, weil man „dieses Magazin an jedem Kiosk kaufen kann“.

Abgesehen von meiner Auffassung, dass ich unverändert über die c’t eine Menge fachbezogenes Wissen erfahre, das ich sonst nicht erhalten hätte, stellt sich mir die Frage: Welche Erkenntnisse dazu sind Ihnen bekannt?

Markus Kunze B

Das Problem ist so alt wie die c’t. Manche Sachbearbeiter legen die Grenze zur Fachliteratur da an, wo kein normaler Mensch mehr etwas versteht, andere erkennen alles an, was einen beruflich voranbringt. Da hilft nur Verhandeln.

Argon ONE Case fehlt

Sechseinhalb Kühllösungen für den Raspberry Pi 4, c’t 26/2019, S. 96

Leider fehlt das Argon ONE Case. Die Gehäuseoberseite dient als passiver Kühlkörper, zusätzlich ist ein Lüfter eingebaut, die Lüfterdrehzahl kann konfiguriert werden. Die GPIO-Pins bleiben alle erreichbar, zusätzlich sind alle Anschlüsse von einer Seite erreichbar. Etwas teurer, aber für das Gebotene absolut in Ordnung.

Donnerfuchs-2 F

Ergänzungen & Berichtigungen

Anderes Jugendamt, anderer Monteur

SSD mit Daten aus dem Jugendamt und der Kfz-Zulassungsstelle im Handel, c’t 1/2020, S. 12

Auf der SSD waren Daten des Jugendamts des Landkreises Coburg, nicht des Jugendamts der Stadt Coburg. Die Firma Hyrican weist zudem darauf hin, dass die SSD im betroffenen Rechner von einem Mitarbeiter des Landratsamts und nicht von einem Techniker der Firma Hyrican aus getauscht worden sei. Erst daran anschließend sei die SSD an Hyrican gesendet worden.

IImage Sharpening ausgeweitet

Spiele mit dem Grafiktreiber aufhübschen, c’t 26/2019, S. 148

Mit dem GeForce-Treiber 441.41 funktioniert die Bildschärfung nun auch unter Vulkan und OpenGL.

AMD führt mit der Beta-Version der Radeon Software 2020 die Funktion auch für Direct3D-11-Spiele ein.

Musikdatenbank MUSDB18 nicht von Deezer

Spleeter trennt fertige Songs in einzelne Spuren auf, c’t 26/2019, S. 85

Die Datenbank MUSDB18 wird nicht von Deezer zur Verfügung gestellt, sondern vom Open-Source-Projekt SigSep (https://sigsep.github.io). SigSep stellt dort auch Lehrmaterial, andere Musik-Datenbestände sowie eine quelloffene Referenz-Implementierungen für die Aufteilung von Musikdateien in Tracks bereit, die jedermann für eigene Experimente nutzen kann.

Wir freuen uns über Post

Ausgewählte Zuschriften drucken wir ab. Bei Bedarf kürzen wir sinnwahrend.

Antworten sind kursiv gesetzt

Anonyme Hinweise https://heise.de/investigativ