c't 22/2020
S. 168
Wissen
Datenschutz

Businessmodell DSGVO-Schadensersatz?

Immer mehr Verbraucher klagen auf Schmerzensgeld wegen Datenschutzverstößen

Mittlerweile gibt es in Deutschland Tausende von Verbrauchern, die von Unternehmen Schadensersatz wegen Ver­stößen gegen die DSGVO ­fordern. Falls Gerichte diese ­Forderungen bestätigen, könnte sich eine arbeitsteilig organisierte Klageindustrie ent­wickeln, die sich auf Datenschutzverstöße spezialisiert.

Von Tim Wybitul

Massenklagen von Verbrauchern haben Konjunktur. Bei Aktionärsklagen oder den sogenannten Dieselprozessen sprechen Medien manchmal sogar von einer „Klageindustrie“. Oft arbeiten Verbraucheranwälte, Prozessfinanzierer, Legal-Tech-Firmen und andere spezialisierte Anbieter eng zusammen. Auch Datenschutzklagen sind ein attraktives neues Geschäftsmodell geworden.

Nach Artikel 82 der Datenschutz-­Grundverordnung (DSGVO) haben natürliche Personen bei Datenschutzverstößen nicht nur einen Anspruch darauf, Anwaltskosten oder ähnliche materielle Schäden ersetzt zu bekommen, sondern auch sogenannte immaterielle Schäden, also Schäden, die jemandem an seiner Gesundheit, Ehre oder Freiheit zugefügt werden. Letztlich geht es um eine Art Schmerzensgeld für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

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