c't 22/2020
S. 34
Aktuell
Registrierkassenverordnung

Kasse gesichert – ­Rechtslage unsicher

Verzögerungen bei sicheren Kassen

Bund und Länder streiten um die Umsetzung der gesetzlichen Bonpflicht. Die wichtigen Spezifikationen für Cloud-Kassen kamen zu spät. Das Ergebnis: Rechtsunsicherheit.

Von Torsten Kleinz

Bis zum 30. September hatten Gewerbetreibende Zeit, ihre Registrierkassen gemäß der 2017 erlassenen Kassensicherungsverordnung mit einem gesicherten Speicher und einer entsprechend aktualisierten Software auszustatten. Doch bereits im Juli schlugen fünf Bundesländer Alarm, dieser Termin sei kaum zu schaffen. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, haben deshalb außer Bremen inzwischen alle Bundesländer die Übergangszeit verlängert. Betriebe sollen zum Beispiel in Hessen bis zum 31. März 2021 nichts zu befürchten haben, sofern sie die Umstellung auf das System bereits begonnen haben.

Worum geht es konkret? Die Vorschrift des Bundes sieht neben einer durchgän­gigen Bonausgabepflicht auch vor, dass spätestens ab dem 1. Oktober alle Buchungen auf einem gesicherten Speicher, einer sogenannten TSE (Technische Sicherungseinrichtung), abgelegt und mit einer Signatur ausgedruckt werden. Diese Regelung soll Steuerprüfern die Kontrolle im Rahmen der neu eingeführten Kassennachschau erleichtern.

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