c't 23/2020
S. 68
Vorsicht, Kunde
Garantie-Verweigerung bei Apple
Vorsicht Kunde

Kreative Schaden-Schnüffler

Apple verweigert Garantie wegen angeblichem Sturzschaden

Geht ein über 3000 Euro teures Notebook schon weniger als sechs Monate nach dem Kauf kaputt, verlässt man sich als Käufer zu Recht auf die gesetzliche Gewährleistung. Doch Apple findet durchaus Gründe, eine kostenlose Reparatur zu verweigern.

Als Harald F. aus Kissing am 27. Dezember 2019 direkt bei Apple ein MacBook Pro für stolze 3199 Euro bestellte, war die Welt für ihn noch in Ordnung. Zwar kostete das Gerät mehr als vergleichbare Modelle, doch beim Premium-Hersteller Apple fühlte er sich auch nach dem Kauf gut aufgehoben.

Das Gerät wurde zügig geliefert und bis Ende Mai 2020 verrichtete es seinen Dienst störungsfrei. Anfang Juni schaltete sich das MacBook Pro dann mehrfach und ohne erkennbare Ursache mitten im Betrieb einfach ab. Der Mauszeiger fror ein, der Lüfter drehte deutlich hörbar hoch und kurz darauf war das Notebook aus. Zwar ließ es sich einige Zeit später wieder einschalten und weiternutzen, doch mit einem unzuverlässigen Notebook konnte Harald F. nicht arbeiten.

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