c't 3/2020
S. 56
aktuell
Assange

In Bedrängnis

36C3: Protest gegen Julian Assanges Haftbedingungen und Anklage

Menschenrechtler und Journalisten bezweifeln, dass der Wikileaks-Gründer menschenrechtskonform behandelt wird und faire Prozesse erwarten darf. Auf dem 36C3 gab es außerdem Details darüber, wie Assange und seine Besucher überwacht wurden.

Britische Polizeibeamte verhafteten den Wikileaks-Gründer Julian Assange im April 2019 in der Londoner Botschaft von Ecuador. Seither ist er im medizinischen Trakt des Hochsicherheitsgefängnisses Belmarsh untergebracht. Mehrere Journalistenverbände und humanitäre Organisation haben mittlerweile gegen die Haftbedingungen protestiert und eine Freilassung des Australiers gefordert.

Der Europarat hat sich ebenfalls mit dem Fall beschäftigt und auf seiner Plattform zum Schutz von Journalisten einen sogenannten „Level 1 Alert“ veröffentlicht (die höhere von zwei Stufen). Das Gremium rügte die britische Regierung dafür, bisher nicht auf einen offiziellen Brief des UN-Sonderberichterstatters über Folter geantwortet zu haben. Amtsinhaber Nils Melzer hatte diesen Brief am 29. Oktober an die britische Regierung und den für die Gefängnisse zuständigen Crown Prosecution Service geschickt. In dem Schreiben hatte der Schweizer erklärt, dass Assange allen Anzeichen nach einer psychologischen Folter ausgesetzt gewesen sei. Melzer kritisierte die Unterbringung von Assange in einem Hochsicherheitsgefängnis zudem als unverhältnismäßig.