c't 6/2020
S. 114
Wissen
Mitschneiden: Recht
Bild: Thorsten Hübner

Heimlich? Is’ nich’!

Telefonmitschnitte im Licht des Datenschutz- und Strafrechts

Technisch ist es kein großes Problem, Handy-Telefonate aufzuzeichnen. Über einen Mitschneideserver, der als virtueller stiller Teilnehmer in eine Konferenzschaltung einge­bunden wird, funktioniert das ganz elegant. Wenn man will, merkt der menschliche Gesprächspartner nichts davon – spätestens hier wird die Sache illegal.

Von Harald Büring

Den Wortlaut eines Telefongesprächs bei Bedarf nachträglich abrufen zu können, ist nicht nur für Leute mit chronisch schlechtem Gedächtnis eine feine Sache. Auch um Beweise zu sichern, etwa für ein telefonisch erhaltenes günstiges Angebot, wünscht man sich gelegentlich eine handfeste Dokumentationsmöglichkeit.

Also mitschneiden und den Gesprächsinhalt aufbewahren – die Idee ist alles andere als neu. Zu Wählscheibenzeiten dienten dazu eine Saugnapf-Aufnahmespule am Telefonapparat und ein aufnahmebereites Tonbandgerät. In der Smartphone-Gegenwart gibt es für denselben Zweck komfortable Apps. Rechtlich problematisch kann jedoch jede Art des Mitschneidens von fernmündlicher Kommunikation sein: Nicht umsonst spielt die vom deutschen Recht geschützte Vertraulichkeit des gesprochenen Worts eine wichtige Rolle im menschlichen Miteinander über die Leitung. Hinzu kommt, dass Telefongespräche den Charakter personenbezogener Daten haben und somit dem Datenschutz unterfallen. Das wird besonders evident, wenn eine Speicherung der Gesprächsinhalte auf Servern erfolgt – die stehen möglicherweise im Ausland.

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