c't 15/2021
S. 176
FAQ
Videostreamingdienste

FAQ

Videostreamingdienste

Amazon Prime Video, Netflix und Disney+ haben in vielen Haushalten mittlerweile das lineare Fernsehen ersetzt. Allerdings häufen sich die Probleme und Missverständnisse. Antworten auf die häufigsten Fragen.

Von Nico Jurran

Wo gibt es welche Filme?

Die Vielfalt der Streamingdienste verwirrt mich. Bieten diese im Großen und Ganzen dasselbe Angebot oder muss ich genau hinschauen, was ich wo kriege?

Hier muss man zwischen Diensten wie iTunes und Rakuten.tv, die Filme und Serien zur Miete und zum Kauf anbieten, und Abostreamingdiensten unterscheiden. Bei letzteren kann man für eine monatliche Gebühr so viel schauen, wie man möchte.

Große Produktionen bekommt man direkt oder nach der Kinoauswertung in der Regel immer noch bei allen Kauf- und Mietdiensten. Die Abodienste bietet hingegen oft nur noch ausgewählte Titel an – und füllen ihr Angebot mit Eigenproduktionen („Originals“) auf, die es sonst bei keinem Anbieter gibt.

Wollen Sie keine Inhalte einzeln kaufen oder mieten, benötigen Sie folglich inzwischen mehrere parallele Abos, um alles anschauen zu können, was angeboten wird. Schauen Sie hingegen gezielt nach einzelnen Titel, helfen Ihnen Websites wie www.werstreamt.es und justwatch.com bei der Suche.

Amazon Prime Video: Bond-Filme nur noch online?

Ich habe gelesen, dass Amazon das Hollywoodstudio MGM gekauft hat. Bedeutet das, dass kommende Bond-Filme gleich bei Amazon Prime Video laufen statt im Kino? Und wird es eine Serie um den Geheimagenten geben?

Richtig ist, dass Amazon Ende Mai die Übernahme von MGM verkündet hat. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Rechte an der Bond-Reihe bei der Erbenfamilie von Albert R. Broccoli und deren Firma Eon Productions liegen. Amazon kann also nicht einfach entscheiden, dass die Filme mit dem britischen Geheimagenten nur noch bei seinem Streamingdienst laufen.

Das Produzenten-Duo Barbara Broccoli und Michael G. Wilson kündigte gegenüber dem Branchenblatt Variety bereits an, auch nach der Übernahme von MGM die Bond-Filme weiterhin ins Kino zu bringen. Der neueste Streifen „Keine Zeit zu sterben“ soll nach aktueller Planung am 30. September in den Kinos anlaufen. Bei den Meldungen zu einer möglichen Bond-Serie handelt es sich lediglich um Gerüchte. Auch hier hätten die Broccoli-Erben das letzte Wort.

Apple TV+: Verwirrung um kostenpflichtige Inhalte

Ich habe bei Kauf eines Apple-Geräts eine einjährige kostenlose Mitgliedschaft für den Apple-TV-Dienst dazu bekommen. Die Apple-TV-App führt jedoch viele Filme und Serien auf, für die ich trotzdem extra zahlen soll. Was läuft da schief?

Leider stiftet Apple hier mit einer uneindeutigen Namensgebung unnötig Verwirrung. Der Videostreamingdienst, zu dem Sie Zugang erhalten haben und für dessen Inhalte man tatsächlich nicht zusätzlich zahlen muss, trägt den Namen „Apple TV+“. Die von Ihnen angesprochene App heißt hingegen „Apple TV” (ohne Plus) und umfasst neben Apple TV+ auch Apples Kauf- und Mietdienst iTunes mit kostenpflichtigen Inhalten.

Leider zeigt die Oberfläche der App beide Dienste an, ohne sie immer klar zu trennen. Zur Sicherheit sollten Sie daher über den Reiter „Apple TV+“ auf das Angebot zugreifen.

Eine Durchmischung gibt es leider auch bei Amazon Video. Als Prime-Mitglied sollte man daher vor dem Aufruf eines Titels darauf achten, dass dieser auch tatsächlich in der Mitgliedschaft enthalten ist. Andernfalls schließt man mit der Wiedergabe einen kostenpflichtigen Miet- oder Kaufvertrag ab.

Durch die Vermischung von Inhalten seines Abodienstes „Apple TV+“ mit kostenpflichtigen Angeboten stiftet Apple mit der „Apple TV“-App ordentlich Verwirrung.

Disney+: Wieso noch Filme bei Amazon und Apple?

Nachdem Disney seinen eigenen Videostreamingdienst Disney+ gegründet hat, war ich davon ausgegangen, dass alle Disney-Filme künftig nur noch über diesen zu bekommen sind. Tatsächlich habe ich aber beispielsweise „Cruella“ auch bei Amazon Video s gefunden.

Disney hat mit Disney+ einen Flatrate-Videostreamingdienst, der gegen konkurrierende Angebote wie Netflix antritt. Für diesen produziert das Studio auch einige Filme exklusiv („Originals“). Fürs Kino gedrehte Streifen bietet Disney aber auch weiterhin bei Diensten wie Amazon Video und iTunes zum Kauf und zur Miete an, bevor sie irgendwann ohne Zusatzkosten bei Disney+ abrufbar sind.

Über den kostenpflichtigen „VIP-Zugang“ erhält man auf Disney+ Filme, bevor sie später allen Abonnenten ohne Zusatzkosten zur Verfügung gestellt werden. Einige Titel kann man auch parallel dazu bei anderen Diensten kaufen.
Bild: Disney+

Unübersichtlicher ist die Lage durch den sogenannten „VIP-Zugang“ geworden, den Disney im Zuge der Coronakrise geschaffen hat. Hierbei handelt es sich um einen Kaufbereich auf Disney+ für ausgewählte Filme, die sonst im Kino gelaufen wären. Obwohl „VIP“ einen exklusiven Zugang suggeriert, bietet Disney die Filme üblicherweise parallel dazu weiterhin bei anderen Diensten zum Kauf an – darunter auch „Cruella“.

Disney+: Aufgelistete Filme nicht abrufbar

Angeblich soll auf Disney+ der Film „Aliens vs. Predator 2“ abrufbar sein. Er ist bei mir jedoch nicht aufgeführt. Wenn ich den Titel in der Suchfunktion eingebe, wird er zwar aufgelistet, ich kann ihn aber nicht abrufen.

Das von Ihnen beschriebene Phänomen tritt mit der integrierten Suche des Dienstes auf, wenn die Altersfreigabe des gesuchten Films über dem Maximum liegt, das im von Ihnen verwendeten Profil angegeben ist. Der genannte Film hat die Freigabe „ab 18 Jahren“ und wird folglich nicht wiedergegeben, wenn die Kindersicherung nicht entsprechend eingestellt ist.

In der jüngeren Vergangenheit häuften sich die Fälle, in denen Kunden von Disney+ gegenüber c’t meldeten, dass sich die Kindersicherung ohne ihr Zutun verstellt hatte. Im Zweifel lohnt es sich also, die Einstellung auf der Disney+-Website oder in der Mobil-App unter Profil/Kindersicherung einmal zu überprüfen.

Netflix: Kein 3D-Sound mit Fire-TV-Geräten?

Ich möchte mir einen Fire TV von Amazon kaufen, um Netflix auf meinem Fernseher anzuschauen, der selbst keine passende TV-App bietet. Nun habe ich sowohl Kommentare gefunden, nach denen die Fire TVs bei dem Dienst Dolby Atmos unterstützen, als auch solche, dass sie dies nicht tun. Was stimmt denn nun?

Es gibt mehrere Fire-TV-Modelle, die Dolby-Atmos-Ton bei Netflix problemlos ausgeben, darunter der Fire TV Cube (Test in c’t 23/2019, S. 98) und der Fire TV Stick der 3. Generation (c’t 24/2020, S. 94).

Das Sorgenkind der Produktfamilie ist diesbezüglich der Fire TV Stick 4K: Er beherrscht zwar generell Dolby Atmos, bei der Nutzung von Netflix ist die Ausgabe des 3D-Sounds aber auch rund drei Jahre nach dem Verkaufsstart (siehe c’t 26/2018, S. 44) immer noch nicht möglich – obwohl Amazon als Hersteller bereits mehrfach angekündigt hat, diese Funktion nachzuliefern. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie daher zu einem der anderen oben genannten Fire-TV-Modelle greifen.

Wo liegen die Vorteile des neuen Apple TV 4K?

Apple wirbt beim neuen Apple TV 4K damit, Videos mit erweitertem Kontrastumfang nach HDR10 oder Dolby Vision mit bis zu 60 Bildern pro Sekunde abspielen zu können. Aber das kann mein Apple TV 4K von 2017 doch bereits!?

Um den Unterschied zwischen dem alten und dem neuen Modell bei der Videoausgabe zu verstehen, ist es wichtig, zwischen der Ausgabe (am HDMI-Port) und dem Quellmaterial (den Videostreams) zu unterscheiden.

So konnte das 2017er-Modell zwar bereits HDR-Videos mit bis zu 60 Hertz ausgeben, nahm aber nur Videostreams mit bis zu 30 Hertz entgegen. Die Ausgabefrequenz wurde dann lediglich vervielfacht. Das neue Apple TV 4K kann hingegen Videostreams von Diensten in HDR10 beziehungsweise Dolby Vision mit bis zu 60 Bildern pro Sekunde entgegennehmen und in diesem Format auch ausgeben. (nij@ct.de)

Bereits beim Apple TV 4K aus dem Jahre 2017 konnte man mit einem passenden Fernseher die 4K-Ausgabe mit HDR- beziehungsweise Dolby-Vision-Bild mit bis zu 60 Bildern pro Sekunde auswählen. Tatsächlich nahm das Modell aber von Diensten nur Streams mit einer Bilderwiederholrate von maximal 30 fps entgegen.

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