c't 25/2021
S. 144
Wissen
Glasfaser für Mieter

Elegant abgewälzt

Mieter zahlen künftig für den Glasfaserausbau

Die ungeliebte Kabelanschlussgebühr wird es bald nicht mehr geben. Dafür könnte auf vielen Nebenkostenabrechnungen künftig ein neuer Posten auftauchen: das „Glasfaserbereitstellungsentgelt“. Eigentlich sollte es die Interessen von Mietern, Immobilieneigentümern und Festnetzbetreibern gleichermaßen berücksichtigen. Dafür müsste der Gesetzgeber aber noch erheblich nachbessern.

Von Dr. Torsten J. Gerpott

Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung in den kommenden Monaten und Jahren noch etwas genauer als sonst durchsehen, denn der Gesetzgeber hat einen wichtigen Punkt geändert. Am 1. Dezember tritt in Deutschland ein neues Regelwerk mit dem sperrigen Namen „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ (TKModG) in Kraft. Die Bundesregierung ist damit zu spät dran, denn die neue Regelung setzt die EU-Richtlinie 2018/1972 „über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ in deutsches Recht um. Das aber hätte bereits zum 21. Dezember 2020 erfolgen müssen.

Die Neuregelung betrifft die Internet- und Rundfunkanschlüsse vieler Millionen Privathaushalte, vor allem in Mehrfamilienhäusern. Sie wird aber auch den Markt für Internet- und Kabelanbieter verändern und Immobiliengesellschaften dazu zwingen, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Um das Gesetz, das diese eng miteinander verwobenen Bereiche regelt, entbrannte schon im Vorfeld heftiger Streit, der sich auch in Fach- und Publikumsmedien niederschlug.

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