c't 3/2021
S. 48
Vorsicht, Kunde
Fluggastrechte
Vorsicht Kunde

Unterflieger

Schleppende Flugpreiserstattung bei Ryanair

Wer Vereinbartes nicht liefert, muss bereits erhaltenes Geld ­zurückzahlen. Dieser Grundsatz gilt eigentlich überall. Doch Fluggesellschaften wie Ryanair versuchen nur zu gern, sich um unliebsame Erstattungen zu ­drücken.

Von Tim Gerber

Am 7. September buchte Thomas N. für sich und seine Frau einen Flug mit Ryanair vom Flughafen Wien-Schwechat nach Danzig am 4. Oktober und einen Rückflug für den 11. Oktober zum Preis von 109,03 Euro pro Person. Sie wollten in Polen enge Angehörige besuchen. Doch etwa zweieinhalb Wochen vor Beginn ihrer Reise, am 18. September, teilte Ryanair den beiden mit, ihr Flug habe aufgrund von „Regierungsbeschränkungen“ gestrichen werden müssen.

Darüber war das Ehepaar reichlich verwundert, denn von einer offiziellen Einschränkung im Reiseverkehr zwischen Österreich und Polen war zu dieser Zeit nichts bekannt. An der Absage des Fluges war trotzdem nichts zu ändern, aber natürlich wollte Thomas N. sein Geld zurück. Dazu folgte er einem in der Mail enthaltenen Link, der zu einem Erstattungsformular auf der Webseite der Fluggesellschaft führte, und beantragte darüber am 19. September die Erstattung.

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