c't 6/2021
S. 172
Wissen
Recht

Keine Code-Schlagbäume

Geoblocking für Computerspiele widerspricht EU-Wettbewerbsrecht

Steam verweigert einem im ­rumänischen Laden gekauften Spiel die Aktivierung in Deutschland. So etwas hindert Verbraucher daran, ein innereuropä­isches Preisgefälle auszunutzen. Die Europäische Kommission hat einigen Spiele-Publishern einen teuren Strich durch diese Rechnung gemacht.

Von Verena Ehrl

Für Valve als Betreiber der Spieleplattform Steam sowie für die Publisher Focus Home, ZeniMax (Bethesda), Koch Media, Capcom und Bandai Namco hatte innereuropäisches Geoblocking jüngst empfindliche Folgen. Es geht um das technische Durchsetzen länderbezogener Nutzungsbeschränkungen. Als Ergebnis eines bereits 2017 eingeleiteten Verfahrens verhängte die Europäische Kommission am 20. Januar 2021 gegen die Unternehmen abgestufte Geldbußen von insgesamt 7,8 Millionen Euro aufgrund von Zuwiderhandlungen gegen das EU-Kartellrecht [1].

Betroffen waren Exemplare von rund 100 Spieletiteln, die zwischen 2007 und 2018 als legale Ladenware in Tschechien, Polen, Ungarn, Rumänien, der Slowakei, Estland, Lettland und Litauen verkauft worden waren. Die beteiligten Unternehmen nutzten mehrere Wege des Geoblocking. Bilaterale Vereinbarungen zwischen Valve und jedem der fünf anderen Publi­sher in Bezug auf länderbeschränkt einsetzbare Steam-Codes betrafen die Jahre 2010 bis 2015. Ab 2015 hat Valve das Steam-Geoblocking in der EU eigenen Aussagen zufolge auf Fälle beschränkt, in denen nationale Vorschriften es erfordern – etwa Jugendschutzbestimmungen.

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