c't 6/2021
S. 32
Aktuell
E-Privacy-Verordnung

Neue Cookie-Variationen

Überraschende Einigung zur E-Privacy-Verordnung

Die EU-Staaten haben sich nach vier Jahren Streit auf eine Position zur geplanten E-Privacy-­Verordnung verständigt. Datenschützer sind entsetzt, weil Cookie-Tracking erleichtert werden und sogar die Vorratsdatenspeicherung zurückkommen könnte.

Von Dr. Stefan Krempl

Einst hatte die EU geplant, dass die E-Privacy-Verordnung (E-Privacy-VO) als Ergänzung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gleichzeitig mit dieser in Kraft tritt. Sie sollte die veraltete, aber immer noch gültige E-Privacy-Richtlinie aus dem Jahr 2002 ablösen und insbesondere regeln, ob und wie Cookies und andere Tracking-Mechanismen auf Endgeräten der Nutzer landen dürfen. Bereits im Januar 2017 hatte die EU-Kommission dazu ihren Umsetzungsvorschlag unterbreitet.

Doch das Unterfangen scheiterte immer wieder an Streitereien unter den Mitgliedstaaten im Ministerrat (Rat der EU). Umgeben von starkem Lobbygetriebe, in dem sich vor allem Internetkonzerne, Werbewirtschaft und Verlage Gehör zu verschaffen suchten, konnten sich die EU-Staaten nicht auf eine gemeinsame Verhandlungsposition einigen. Acht Ratspräsidentschaften – einschließlich der deutschen im zweiten Halbjahr 2020 – scheiterten mit ihren Entwürfen.

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