c't 16/2022
S. 34
Titel
Privatsphärenschutz: Regulierung
Bild: Andreas Martini

Löcher stopfen per Verordnung

Die bizarre Tracking-Regulierung in Deutschland

Während die EU beim Schutz der Privatsphäre und beim Einhegen des Nutzer-Trackings auf der Höhe der Zeit agiert, hinkt die deutsche Gesetzgebung um Jahre hinterher. Das ändert sich nun mit direkt wirksamen EU-Gesetzen, die deutsches Recht schlicht überschreiben.

Von Holger Bleich

Hierzulande weisen Politiker mit bisweilen übertriebenem Pathos gerne darauf hin, dass der europäische Datenschutz zu großen Teilen nach dem Vorbild Deutschlands entstanden sei. Da ist sogar was dran: Bereits seit 1977 reglementiert das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die digitale Verarbeitung personenbezogener Daten streng – bis heute. Und 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit dem sogenannten Volkszählungsurteil zur „informationellen Selbstbestimmung“ den Datenschutz de facto zu einem Grundrecht erhoben. Und das BDSG diente in Teilen sogar als Blaupause für die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

In einem wesentlichen Bereich aber tat sich der deutsche Gesetzgeber stets schwer mit der Regulierung: beim Schutz der Privatsphäre im Web. Dies gilt beispielsweise für die anlasslose Speicherung von IP-Adressen seitens der Zugangsanbieter zum Zwecke der Strafverfolgung. Mit immer neuen Anläufen versuchten mehrere Regierungen, diese sogenannte Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen, scheiterten aber dabei ebenso oft bei den höchsten deutschen Gerichten und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).

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