c't 20/2022
S. 64
Vorsicht, Kunde
Chaos bei digitalen Bahntickets
Vorsicht Kunde

Entwertungsfehler

Bahn verweigert berechtigte Erstattung

Im Zeitalter digitaler Fahrscheine sollten Verwechslungen bei der Ticketkontrolle eigentlich ausgeschlossen sein. Doch das System der Bahn hat offenbar Lücken – ausbaden sollen das im Zweifel die Kunden.

Von Tim Gerber

Angelika M. reist regelmäßig mit der Bahn quer durch Deutschland. Dabei bucht sie gern zeitig, um günstige Sparangebote zu bekommen. So plante sie bereits im Januar eine Reise nach Berlin, die am 2. Juni beginnen sollte. Am 23. Januar buchte sie dafür ein Sparticket für zwei Personen in der ersten Klasse von Aschaffenburg nach Berlin und zurück am 7. Juni für insgesamt 176,60 Euro. Das Sparpreisticket sollte bis einen Tag vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von 10 Euro zu stornieren sein.

Ende Mai stellte sich heraus, dass aus der geplanten Reise nach Berlin nichts werden würde, weil Angelika M. zu dieser Zeit stattdessen in den hohen Norden nach Oldenburg in Holstein reisen musste. Deshalb versuchte sie am 20. Mai via Bahn-App auf ihrem Smartphone das Ticket nach Berlin zu stornieren. Doch das gelang nicht. Die App meldete ihr, dass es sich bei ihrem Stornierungsvorgang um einen „Clearing-Fall“ handele. Sie möge sich bitte an ihr Service-Center wenden.

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