c't 22/2022
S. 54
Vorsicht, Kunde
Garantie
Vorsicht Kunde

Kein Gehör

Bose versiebt Kunden-Ohrhörer ersatzlos

Wer ein Gerät zur Garantiereparatur schickt, darf darauf vertrauen, dass er Ersatz bekommt, wenn es dort spurlos verschwindet. Bei Bose kann man da auf taube Ohren stoßen.

Von Tim Gerber

Vergangene Weihnachten bestellte sich Sven-Christian M. im Online-Handel ein Paar Bluetooth-Ohrhörer Bose QuietComfort mit Geräuschunterdrückung für knapp 190 Euro. Ab Ende Mai ließen sich die Ohrhörer plötzlich nicht mehr benutzen. Sie gaben keinen Ton mehr von sich. Sven-Christian M. suchte zunächst auf den Webseiten des Herstellers nach einer Support-Anleitung. Dieser folgend entkoppelte er die Ohrhörer mehrmals von seinem Smartphone, um sie anschließend wieder zu koppeln. Doch auch das brachte nichts, die Hörer blieben stumm.

Da für den gerade ein halbes Jahr zurückliegenden Kauf die Gewährleistung galt, kontaktierte der Kunde zunächst seinen Händler. Der bat ihn, die Garantieleistungen des namhaften Herstellers in Anspruch zu nehmen und gab ihm dafür die nötigen Kontaktinformationen. Das Vorgehen ist zulässig, da die eigentlichen Leistungen sowohl für Händler als auch für Hersteller ohnehin meist von ein und demselben Service-Unternehmen durchgeführt werden und der Kunde so normalerweise keine Nachteile erwarten muss.

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