c't 5/2022
S. 126
Test & Beratung
Digitale Unterschrift
Bild: Albert Hulm

Aus dem Handgelenk

Spontan verfügbar: rechtssichere biometrische Signaturen

Auf Rechnern mit berührungsempfindlichen Displays können Sie elektronische Schriftstücke handschriftlich digital signieren. Damit belegen Sie Ihre Zustimmung zu einem Dokument weit anschaulicher als mit einer klassischen digitalen Unterschrift. Die hier vorgestellten Dienstleister liefern biometrische Unterschriften, die bei vielen Gelegenheiten als verbindlich akzeptiert werden.

Von Dr. Hans-Peter Schüler

Um Ihre Zustimmung auf einem digitalen Schriftstück zu dokumentieren, bedarf es einer digitalen Unterschrift, die in allen Erscheinungsformen auch gewährleistet, dass sich das Dokument nach der Unterzeichnung nicht mehr unbemerkt verändern lässt. Die Signatur beruht darauf, dass Sie sich in dem Dokument durch ein auf Ihren Namen ausgestelltes, fälschungssicheres Zertifikat verewigen [1]. Bei einer herkömmlichen digitalen Signatur bestätigt der Aussteller dieses wiederverwendbaren, für einige Jahre gültigen Zertifikats, dass er Ihre Identität überprüft hat. Das kann durch die Abfrage Ihres elektronischen Personalausweises oder durch eine Videositzung geschehen sein, in der Sie sich zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis vor der Kamera gezeigt haben.

Nur sehr wenige Zeitgenossen haben sich jemals ein solches Zertifikat ausstellen lassen und können damit digital unterschreiben – schlechte Voraussetzungen etwa für einen Arzt, der die Einwilligungen seiner Patienten zu bestimmten Behandlungen digital verwalten möchte. Mit den hier vorgestellten Anwendungen der Hersteller secrypt, IS2, signotec und Validated ID kann dagegen jedermann rechtssicher digital unterschreiben, indem er seinen „Kaiser Wilhelm“ mit einem digitalen Stift auf einer zugehörigen Sensorunterlage platziert, zum Beispiel auf einem Tablet-Display, welches das betreffende Dokument anzeigt. Der Bewegungsablauf beim manuellen Unterschreiben ist genauso charakteristisch für den Unterzeichner wie dessen Fingerabdruck oder das Muster seiner Iris – damit taugt er für sogenannte biometrische Signaturen.

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