c't 8/2022
S. 62
Vorsicht, Kunde
Wahlrecht bei Nachbesserung
Vorsicht Kunde

Rechtlos?

Samsung ignoriert das Wahlrecht des Kunden bei Nachbesserungen

Gibt ein Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit den Geist auf, muss der Verkäufer für die Reparatur sorgen. Ist das nicht möglich, hat der Käufer die Wahl zwischen der Erstattung des Kaufpreises und der Lieferung eines Ersatzgeräts. In der Praxis ignorieren aber viele Unternehmen dieses Recht.

Von Georg Schnurer

Joachim S. besitzt schon seit einiger Zeit ein Samsung Galaxy S21. Mitte November 2021 entdeckt er im Samsung-Shop ein Promotion-Angebot für ein in Kürze lieferbares sogenanntes „LED View Cover“ für sein S21. Dieses aufklappbare Cover interessierte Joachim S. besonders, da es nicht nur das Handy schützt, sondern an der Rückseite auch noch ein konfigurierbares Matrixdisplay mitbringt. Das zeigt nicht nur die Uhrzeit oder Nachrichten an, sondern ermögliche auch die Annahme von Gesprächen bei zugeklappter Schutzhülle.

Allerdings sollte das Cover regulär stolze 64 Euro kosten, doch zur Einführung bot es der Samsung-Shop für 29 Euro an. Klingt nach einem Schnäppchen, dachte sich Joachim S. und orderte die Schutzhülle mit Zusatzfunktion am 18. November 2021. Bezahlt wurde per PayPal und Samsung versprach in der Bestellbestätigung die Lieferung ab dem 3. Dezember 2021.

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