c't 15/2023
S. 68
Titel
Ab in den Urlaub: Drohnenrecht

Auf Flugreise

Mit der Drohne in den Urlaub

Viele Drohnenpiloten würden ihr Modell gerne mit in den Urlaub nehmen, haben aber die Sorge, sich beim Fliegen im Ausland Ärger einzuhandeln. Mit der richtigen Vorbereitung kann man auch am Urlaubsort schöne Luftaufnahmen machen.

Von Nico Jurran

Wer sich eine Drohne anschafft, möchte damit in der Regel filmen und fotografieren – und das auch im Urlaub, wo neue, spannende Motive locken. Doch darf man seine Drohne tatsächlich in fremden Ländern fliegen? Um diese Frage zu beantworten, stellen wir nachfolgend die wichtigsten Regeln für Drohnen in einer Reihe von Ländern vor.

EU-Mitgliedsstaaten und Schweiz

Lange Zeit herrschte in Europa ein ziemliches Durcheinander an Vorschriften für den Betrieb von Drohnen, mittlerweile gelten jedoch EU-weit und in der Schweiz einheitliche Regelungen, die auf die Drohnenverordnung der Union vom Mai 2019 zurückgehen. Somit darf man in diesen Ländern nun unter denselben Bedingungen Drohnen fliegen wie in Deutschland.

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