c't 15/2023
S. 160
Wissen
Reparaturanspruch

Endlich wieder langlebige Technik?

Das europäische „Recht auf Reparatur“ unter der Lupe

Immer kürzere Produktzyklen, verschrotten statt instandsetzen: Dagegen will die Europäische Kommission mit einem Richtlinienvorschlag ein Signal senden. Aber liefert das viel beschworene „Recht auf Reparatur“ tatsächlich Grund zur Hoffnung auf langlebige Produkte statt Wegwerftechnik?

Von Harald Büring

Schon bald nach Ablauf von Garantie- und Gewährleistungsfrist ist bei Smartphones und vielen anderen technischen Alltagsgeräten allzu oft Zeit für etwas Neues, denn eine Reparatur ist häufig mangels Ersatzteilen unmöglich. Für Hersteller und Importeure ist es nämlich wenig attraktiv, Ersatzteillager für alte Produkte zu unterhalten. Zudem haben hochintegrierte Mikroelektronik, Billigfabrikation und Bindung an nicht mehr gepflegte Software dem guten alten Reparaturfachmann mit Lötkolben und Messgerät längst den Boden unter den Füßen weggezogen.

Dass Hersteller sich gewollte Obsoleszenz zunutze machen, vermuten Verbraucher immer wieder; beweisen lässt es sich indes nicht [1]. Auch Käufer, die Altgeräte gern länger behalten würden, sehen sich mangels Reparaturchancen gezwungen, sie schon bei Bagatelldefekten auszumustern. All das verschwendet Rohstoffe und Energie. Nachhaltig geht anders – das dämmert immer mehr Techniknutzern. Wer dem Problem rechtlich zu Leibe rücken will, sieht sich immer wieder mit einer grundsätzlichen Hürde konfrontiert: Käufer haben normalerweise keine vertraglichen Ansprüche gegen Hersteller. Da ihr Partner beim Kaufvertrag der Verkäufer ist, müssen sie sich an diesen wenden; der Hersteller und dessen Produktpolitik bleiben dabei außen vor.

Kommentieren