c't 19/2023
S. 54
Vorsicht, Kunde
Kündigungs-Button
Vorsicht Kunde

Unklar

Klarmobil will Kündigung mit gesetzlichem Button nicht akzeptieren

Seit einem Jahr sind Unternehmen verpflichtet, über ihre Webseiten eine einfache Kündigungsmöglichkeit von Dauerverträgen zu bieten. Dass sie auf diesem Wege eingehende Kündigungen auch zu berücksichtigen haben, scheint bei Klarmobil allerdings nicht angekommen zu sein.

Von Tim Gerber

Zum Jahresbeginn wollte Karl-Erik M. seinen Mobilfunkvertrag bei Klarmobil kündigen. Dazu nutzte er das unter klarmobil.de zu findende Kündigungsformular, trug darin die Vertragsnummer, seinen Namen nebst Geburtstag sowie die Option ein, dass der Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt enden solle. Anschließend schickte er das ganze über den Button „Jetzt kündigen“ ab.

Unmittelbar darauf erhielt er an seine angegebene E-Mail-Adresse die Bestätigung, dass die Kündigung eingegangen sei. Damit schien die Sache für den Kunden erledigt, und der Vertrag sollte nach seinen Berechnungen zum 3. Februar enden. Am 15. Februar erhielt er jedoch eine Rechnung, in welcher der gesamte Februar als Leistungszeitraum abgerechnet war. Am 17. Februar widersprach er per E-Mail dieser Rechnung mit Hinweis auf seine Kündigung Anfang Januar und widerrief zugleich sein Lastschriftmandat.

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