Im Behördendschungel
Bundesregierung entscheidet Streit um Plattformaufsicht
Die Ampelregierung muss sich sputen, den europäischen Digital Services Act in die deutsche Rechtslandschaft einzupassen. Ein erster Gesetzentwurf zeigt, dass der Bundesnetzagentur eine Schlüsselrolle bei der Aufsicht zukommt. Das gefällt nicht jedem.
Die EU-Verordnung zur Plattformregulierung (Digital Services Act, DSA) wirft ihre Schatten voraus. Sie wird am 17. Februar 2024 als unmittelbares Gesetz in allen Mitgliedsstaaten voll wirksam. Bis dahin müssen alle Regierungen einige Weichen stellen. Die Wichtigste: Der DSA verlangt, dass jeder Staat eine Aufsichtsbehörde, seinen sogenannten „nationalen Koordinator“, benennt. In Deutschland hat nun die Bundesregierung unter dem Namen „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) ein Bündel von Gesetzesänderungen vorgeschlagen.
Nach monatelangem Streit ist damit klar, dass sich das Digitalministerium unter Bundesminister Volker Wissing (FDP) für die Bundesnetzagentur (BNetzA) als DSA-Aufsicht entschieden hat. Die Bonner Behörde soll für alle anderen europäischen Behörden und die EU-Kommission Hauptansprechpartner sein, wenn es darum geht, den DSA in Deutschland durchzusetzen. Bei ihr soll dafür eine spezielle Abteilung geschaffen werden, die unabhängig agieren darf – wie vom EU-Gesetzgeber vorgesehen.
Die EU macht es den nationalen Gesetzgebern nicht leicht: Der DSA enthält als sogenanntes Omnibusgesetz ein großes Durcheinander an Regelungsinhalten. Neben Vorschriften dazu, wie schnell Plattformen illegale Nutzer sperren müssen, finden sich auch Vorschriften für den Kinder- und Jugendmedienschutz und noch dazu datenschutzrelevante Vorgaben. Dies schlägt sich im Entwurf zum Digitale-Dienste-Gesetz nieder, das die Kontrolle folgerichtig über mehrere Instanzen verteilt.
So soll der Bundesbeauftragte für den Datenschutz datenschutzrelevante Vorschriften durchsetzen, der Kinder- und Jugendmedienschutz obliegt der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Die BzKJ kennt man eher unter ihren Vorläufernamen „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“. Sie soll nun beispielsweise sicherstellen, dass die Plattformen Vorgaben zur Altersverifikation durchsetzen.
Föderalismus gefährdet?
Dem Entwurf zufolge sollen also ausschließlich Bundesbehörden die Aufsicht übernehmen. Kritiker sehen hier Konflikte mit dem Föderalismusprinzip vorgezeichnet. Die Landesmedienanstalten spielen in dem Vorschlag keine Rolle, obwohl genau sie in Deutschland für die Medienaufsicht zuständig sind. „Die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern ist verfassungsrechtlich festgeschrieben und kann nicht durch ein beliebiges Gesetz ignoriert werden“, mahnt der Chef der Landesmedienanstalt NRW, Tobias Schmid: „Die aktuelle Regelung übersieht das Gebot der Staatsferne für die Aufsicht über Medieninhalte, aber vor allem schwächt sie den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz.“ Die Medienanstalten der Länder hätten beim Jugendschutz eine Vorreiterrolle in Europa, argumentiert Schmid.
In einem anderen Feld gibt es ebenfalls noch offene Fragen: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) soll im Februar 2024 vom DDG abgelöst werden. Bisher ist das Bonner Bundesamt für Justiz (BfJ) dafür zuständig, die NetzDG-Vorschriften durchzusetzen. Für die vergleichbaren Aufgaben nach DDG schlägt der Entwurf des BMDV allerdings noch keine zuständige Instanz vor.
Vertreter der Digitalwirtschaft begrüßten, dass das NetzDG abgeschafft werden soll und nun ein Entwurf für das DDG vorliegt. Allerdings fürchten Bitkom und Eco als die beiden wichtigsten Branchenverbände ein Chaos durch die Vielzahl der für die DSA-Durchsetzung in Deutschland zuständigen Stellen. Auch Verbraucherschützer mahnen, dass die Nutzer Klarheit bräuchten, wer der für sie zuständige Ansprechpartner sei.
Die deutschen Aufsichtsbehörden werden allerdings nur die vergleichsweise kleinen, deutschen Fische im Digitalteich direkt beaufsichtigen: „Sehr große Onlineplattformen“ unterliegen direkt der Aufsicht der EU-Generaldirektion Connect. Selbiges gilt für große Suchmaschinenanbieter. Für jene marktbeherrschenden Akteure gelten die neuen DSA-Regeln bereits seit dem 25. August.
Bei diesen großen Anbietern sind die deutschen Aufsichtsstrukturen zwar als Ansprechpartner für deutsche Nutzer, prinzipiell aber lediglich als Zuarbeiter für die EU-Kommission vorgesehen. (hob@ct.de)