c't 22/2023
S. 36
Aktuell
Digital Markets Act

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Neues EU-Wettbewerbsrecht für Digitalkonzerne scharfgeschaltet

Der Digital Markets Act soll zuerst für die fünf größten US-Tech-Riesen und für den chinesischen TikTok-Betreiber ByteDance gelten. Auf sie kommen in der EU unangenehme Pflichten zu.

Von Holger Bleich

Für große US-Konzerne ändern sich die Marktbedingungen in der EU derzeit rasant. Jüngst sind mit dem Digital Services Act (DSA) neue Regeln für ihre Plattformen wirksam geworden. Nun beginnt die EU-Kommission, das weltweit rigideste Wettbewerbsrecht für Onlinedienste scharf zu schalten: Der Digital Markets Act (DMA, „Gesetz über digitale Märkte“) soll die Marktmacht der Datenriesen beschränken.

Dies soll die EU-Verordnung schaffen, indem sie besonders große, „zentrale digitale Plattformdienste“ an ein definiertes Regelwerk bindet. Am 6. September hat die EU-Kommission die ersten sechs dieser Torwächter verbindlich benannt. Demnach müssen sich erwartungsgemäß Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft den DMA-Vorschriften stellen – allerdings gilt diese Pflicht nicht für sämtliche angebotenen Dienste der Konzerne (siehe Grafik).

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