c't 23/2023
S. 54
Vorsicht, Kunde
Gewährleistung
Vorsicht Kunde

Ausgedehnt

Schleppende Gewährleistung bei Aldi und Jeep E-Bikes

Mangelhaft gelieferte Waren müssen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb angemessener Fristen nachgebessert werden. Für Aldi Süd ist das offenbar ein sehr dehnbarer Zeitraum.

Von Tim Gerber

Um im Sommer mobil zu sein, kaufte Hans W. am 22. Juli 2022 im Onlineshop von Albrecht Discount (Aldi Süd) ein elektrisches Klappfahrrad der Marke Jeep für knapp 2000 Euro. Doch aus den in den anstehenden Sommerwochen geplanten Spritztouren sollte erst einmal nichts werden, denn das Rad wurde nicht geliefert. Nach einem Monat, am 19. August 2022, fragte Hans W. zum ersten Mal bei Aldi nach, wo das bezahlte Fahrrad bliebe. Am 23. August bestätigte Aldi ihm den Eingang seiner Anfrage und stellte eine Lieferung in etwa einer Woche in Aussicht.

Keine drei Tage später kam die Nachricht, dass sich die Lieferung bis Anfang September verzögern werde. Immerhin kam dann am 3. September die Nachricht, dass das Rad nun versandt werde. Erst weitere zwei Wochen später, am 16. September, traf das Rad dann tatsächlich bei Hans. W ein. Mit dem Zusammenbau hatte der Kunde aufgrund der unstimmigen Anleitung Schwierigkeit, sodass er erst einige Fragen an den Support stellen musste, bevor er das Rad endlich komplett hatte.

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