c't 4/2023
S. 176
Tipps & Tricks

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Alle bisher in unserer Hotline veröffentlichten Tipps und Tricks finden Sie unter www.ct.de/hotline

Mac mit aktiviertem Inhaltscaching aufspüren

Ich befinde mich in einem großen Netzwerk mit vielen Macs. Ein Kollege hat offenbar das Inhaltscaching aktiviert. Das bewirkt, dass einige Macs ein Problem beim Installieren von Updates haben. Wie finde ich heraus, auf wessen Mac der Caching-Server aktiviert ist?

Es gibt unter macOS einen Terminal-Befehl, der alle Geräte im Netzwerk mit aktiviertem Inhaltscaching auflistet:

AssetCacheLocatorUtil

Geben Sie das im Terminal ein und drücken Sie die Return-Taste. Die Ausgabe ist etwas unübersichtlich: Suchen Sie mit Cmd+F nach Zeilen, die „guid“ enthalten. Dort steht weiter vorn die IP-Adresse des Macs im Netzwerk. Eventuell gibt es mehrere Macs mit aktiviertem Inhaltscaching. Dann ist folgende Befehlskette praktischer, weil sie ausschließlich die gefundenen IP-Adressen ausspuckt:

AssetCacheLocatorUtil 2>&1 | grep guid | cut -w -f 4 | cut -d : -f 1 | uniq

Falls Ihnen die IP-Adresse zur Identifikation des Geräts nicht ausreicht, können Sie mit folgendem Kommando den zugehörigen Freigabenamen ermitteln:

dig +short -x <IP> -p 5353 @<IP>

Ersetzen Sie dabei <IP> durch die ermittelte IP-Adresse (ohne den dahinter mit Doppelpunkt angegebenen Port), sodass die Befehlszeile etwa so aussieht:

dig +short -x 192.168.178.79 -p 5353 @192.168.178.79
Mit dem Terminal lässt sich herausfinden, bei welchen Macs in einem Netz das Inhaltscaching aktiviert ist.
Mit dem Terminal lässt sich herausfinden, bei welchen Macs in einem Netz das Inhaltscaching aktiviert ist.

Das Kommando dig fragt den mit dem @-Symbol gekennzeichneten DNS-Server, welcher Name für die mit -x angegebenen IP-Adresse dort hinterlegt ist. Weil hier ein Mac mit der Port-Nummer 5353 als DNS-Server angegeben ist, verrät dessen Bonjour-Dienst (Multicast DNS) den vergebenen lokalen Domainnamen. Idealerweise ist der so gewählt, dass er den jeweiligen Nutzer identifiziert. (Wolfgang Kreutz/bkr@ct.de)

Groß- und Kleinschreibung unter Windows

Wenn Sie in c’t-Artikeln über Windows schreiben, stehen da Pfadangaben und Registryschlüssel meistens mit großen Anfangsbuchstaben („C:\Windows“) und manchmal sogar mit Binnenmajuskel („C:\User\ct\AppData“). Nun habe ich beim Abtippen eines solchen Pfades versehentlich „c:\windows“ geschrieben, doch es hat trotzdem funktioniert.

Anders als unter Linux spielt die Groß- und Kleinschreibung unter Windows bei Pfaden und Ähnlichem normalerweise keine Rolle. Sie können alles kleinschreiben, alles groß, irgendeinen Mischmasch daraus, wie Sie wollen. In unseren Artikeln handhaben wir das zwar anders, doch hat das keine technischen Gründe, sondern es dient nur der Lesbarkeit.

Das bedeutet auch, dass sich unterschiedliche Bezeichnungen in der Zeichenfolge unterscheiden müssen: Dateien und Ordner, deren Namen sich jeweils nur durch Groß- und Kleinschreibung unterscheiden, duldet Windows nicht im selben Verzeichnis. Sie können also keine Datei unter dem Namen Manuskript.txt speichern, wenn sich im selben Ordner bereits eine manuskript.txt befindet.

Es gibt eine Ausnahme von der Regel. Die hat mit Linux zu tun, genauer mit dem Windows-Subsystem für Linux (WSL). Damit können Sie Linux-Binärdateien direkt unter Windows ausführen, wobei unter der Haube eine Linux-Distribution hilft (es stehen mehrere zur Auswahl). WSL gibt es in zwei Versionen, und bei WSL 1 speicherte Windows die Linux-Distribution direkt auf C. Dabei landen auch Dateien auf der Platte, die sich nur durch Groß- und Kleinschreibung unterscheiden (beispielsweise „axv.txt“ und „Axv.txt“). Das kann zu Problemen mit Programmen führen, die darauf nicht vorbereitet sind, sowie mit Skripten, die solche Programme nutzen. Das trifft auch Microsoft-eigene Software. Beispiel: Unser Sicherungsskript c’t-WIMage nutzt unter der Haube das Windows-eigene Programm Dism.exe zum Erstellen der Backups, doch das kann mit derart unterschiedlichen Schreibweisen nicht umgehen. Daher scheitert das Sichern mit c’t-WIMage, wenn eine WSL-1-Distribution installiert ist.

Immerhin hat Microsoft das Problem bei WSL 2 gelöst: Damit landen die Distributionen nicht mehr als einzelne Dateien und Ordner direkt auf der Platte, sondern auf einer virtuellen Festplatte, also in einer VHDX-Datei, die keine Probleme verursacht.

Das WSL-1-Problem macht übrigens auch deutlich, dass das Dateisystem NTFS entgegen anderslautenden Gerüchten sehr wohl mit Groß- und Kleinschreibung umgehen kann. (axv@ct.de)

Web Serial mit Chromium-Snap

Ich habe versucht, ein Smart-Home-Gerät (ein ESP8266 in einem Shelly 1) mit der quelloffenen Firmware Tasmota zu bespielen. Dafür betreiben die Entwickler unter tasmota.github.io/install einen Installer, der direkt im Browser funktionieren soll. Ich musste nur einen USB-Serial-Adapter anschließen und ein Image auswählen. Das klang praktisch, funktionierte aber auf meinem Ubuntu mit Chromium nicht. Was läuft da schief?

Der Installer von Tasmota nutzt die recht neue Technik Web Serial, die noch nicht alle Browser unterstützen und die ausdrücklich experimentell ist. Aktuell funktioniert sie nur mit Browsern, in denen die Chromium-Engine steckt (Google Chrome, Chromium und Edge). Wenn Sie mit Chromium unter Ubuntu Probleme haben, liegt das vermutlich daran, dass Ubuntu den Browser automatisch per Snap installiert hat. Snaps laufen jedoch in einer Sandbox, die den experimentellen Zugriff auf USB-Geräte nicht automatisch erlaubt. Mit dem folgenden Befehl können Sie dem Chromium-Snap die Erlaubnis erteilen, direkt auf USB zuzugreifen. Führen Sie ihn einfach in einer Kommandozeile aus:

sudo snap connect chromium:raw-usb

(pmk@ct.de)

Excel: Horizontal scrollen ohne Scrollbar

Ich arbeite mit recht breiten Tabellen in Excel für Windows und das Gefummel mit dem schmalen horizontalen Scrollbalken rechts unten nervt mich. Gibt es bessere Methoden?

Gibt es, sogar einige. Mit einem Notebook-Touchpad können Sie mit einer Zweifinger-Wischgeste horizontal scrollen, ebenso mit einer Maus, deren Scrollrad seitliche Schalter besitzt und das sich nach rechts und links kippen lässt. Auch mit dem Scrollrad selbst geht es: Halten Sie beim Scrollen einfach gleichzeitig die Strg- und Umschalttaste gedrückt. Die letzte Methode kommt ganz ohne Maus aus – sie dürfte auch die unbekannteste sein: Drücken Sie die ansonsten praktisch brachliegende Taste „Rollen“ (ScrollLock). Ist sie aktiv, was bei vielen Tastaturen durch eine Kontrollleuchte angezeigt wird, können Sie mit den Cursortasten scrollen ohne die gerade markierte Zelle zu verlassen. (swi@ct.de)

Outlook: VBA-Script per Regel starten

Ich möchte per Outlook-Regel ein VBA-Skript starten. Ich bin mir sicher, dass ich eine entsprechende Option unter „Aktionen auswählen“ im Outlook-Regelassistenten schon mal gesehen habe, kann sie aber nicht mehr finden. Wo muss ich suchen?

Microsoft hat diese Option aus Sicherheitsgründen schon vor einiger Zeit aus dem Outlook-Regelassistenten entfernt. Sie lässt sich aber über die Windows-Registry reaktivieren. Öffnen Sie die zum Beispiel mit Windows+R und geben Sie regedit ein, navigieren Sie zu HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Office\16.0\Outlook\Security und erzeugen Sie einen neuen DWORD-Schlüssel mit der Bezeichnung EnableUnsafeClientMailRules. Als Wert tragen Sie 1 ein. Das „16.0“ im Schlüsselpfad steht übrigens für alle Office-Versionen ab 2016. Für Outlook 2013 ersetzen Sie es durch „15.0“.

Nach einem Neustart von Outlook sollte die Option „ein Skript ausführen“ als mögliche Aktion im Regelassistenten wieder angeboten werden.

Es ist allerdings unklar, ob Microsoft diesen Workaround blockieren wird. Bei unseren Tests mit der Outlook-/Office-Version 2210 Build 15726.20202 hat er sowohl unter Windows 10 als auch unter Windows 11 noch funktioniert. (swi@ct.de)

Microsoft hat die Aktion „ein Skript ausführen“ schon vor einiger Zeit aus dem Outlook-Regelassistenten entfernt. Per Windows-Registry bringen Sie sie zurück.
Microsoft hat die Aktion „ein Skript ausführen“ schon vor einiger Zeit aus dem Outlook-Regelassistenten entfernt. Per Windows-Registry bringen Sie sie zurück.

Roborock-Staubsauger lädt nicht

Mein Roborock S50, ein Staubsaugerroboter der ersten Generation, funktionierte bis jetzt immer noch recht zuverlässig, obwohl er ja schon ein paar Jahre auf dem Buckel hat. Nun aber lädt er einfach nicht mehr. Wie es aussieht, ist eine Feder in der Ladestation gebrochen. Ersatzteile gibt es dafür nicht, eine neue Ladestation kostet rund 80 Euro. Das lohnt sich sicher nicht mehr, aber kann man das nicht vielleicht noch reparieren?

Eine gebrochene Feder ist wahrscheinlich gar nicht schuld, wenn der Ladekontakt nicht mehr federt. Nach fünf Jahren ist das Plastik brüchig geworden. Wahrscheinlich ist nur die Befestigung der Feder ausgebrochen – das lässt sich reparieren.

Sie brauchen dazu ein scharfes Stecheisen, Sekundenkleber und einen 1-Millimeter-Bohrer. Außerdem müssen Sie schauen, ob Sie irgendwo ein circa 6 Millimeter dickes Stück Plastik finden.

Auf der Unterseite der von der Steckdose abgestöpselten Ladestation finden Sie vier Schrauben, zwei davon sind unter den Gummifüßen versteckt. Kratzen Sie die gebrochene Befestigung der Feder weg und kleben Sie das Plastikstück an diese Stelle. Legen Sie nun die Ladefeder in ihre Position und kennzeichnen Sie das neue Schraubenloch. Dort bohren Sie ein kleines Loch hinein. Befestigen Sie die Feder darin und schrauben Sie die Ladestation wieder zu. Voilà, 80 Euro gespart. (ll@ct.de)

Mit einem Stück Plastik, etwas Geschick und Sekundenkleber reparieren Sie die gebrochene Halterung der Ladekontakt-Federung eines Roborock-Staubsaugerroboters selbst.
Mit einem Stück Plastik, etwas Geschick und Sekundenkleber reparieren Sie die gebrochene Halterung der Ladekontakt-Federung eines Roborock-Staubsaugerroboters selbst.

Neue WLAN-Kanäle

Mir ist aufgefallen, dass mir mein WLAN-Access-Point für das 5-GHz-Band auch die Kanäle von 149 bis 161 und von 165 bis 173 anbietet. Ich hatte vor einiger Zeit noch gelesen, dass diese Kanäle in Deutschland nicht genutzt werden dürfen. Hat sich daran etwas geändert?

Ja, diese Kanäle sind tatsächlich für WLAN nutzbar. Dabei muss man jedoch einiges beachten: Der Bereich ist nicht Teil der Allgemeinzuteilung der WLAN-Frequenzen im 5-GHz-Band, die bis 5,725 GHz geht. Die Kanäle werden über die Allgemeinzuteilung für Funkanwendungen mit geringer Reichweite freigegeben, die von 5,725 GHz bis 5,875 GHz reicht und – wie die meisten in der EU harmonisierten Frequenzzuteilungen – technologieneutral ausgelegt ist. Der große Nachteil: Die Sendeleistung darf maximal 25 Milliwatt (das sind 14 dBm) an der Antenne (EIRP) betragen. Das ist in diesem Frequenzbereich nicht viel; die WLAN-Allgemeinzuteilung sieht 200 (23 dBm) beziehungsweise 1000 mW (30 dBm) vor.

Diese Leistung kann genügen, um dünnere Wände ohne Metallbauteile zu durchdringen oder einen Garten auf Sicht mit flottem WLAN zu versorgen. Der Bereich hat dabei auch große Vorteile: Die Wetterradarerkennung, die von Kanal 50 bis 144 regelmäßig für nervige Abschaltungen sorgen kann, ist in der SRD-Allgemeinzuteilung (Short Range Device) nicht vorgeschrieben. Auch sonst gibt es abgesehen von der Sendeleistung keine Einschränkungen für den WLAN-Betrieb. Zudem nutzen viele WLAN-Router und Access Points die Kanäle nicht bei ihrer Autokanalsuche, sodass der Bereich auch in dicht besiedelter Nachbarschaft oft noch frei ist – ein Segen für alle, die aufgrund voller WLAN-Kanäle im Schneckentempo surfen.

Um den Frequenzbereich rechtssicher nutzen zu können, müssen Sie Ihrer WLAN-Basis das Betriebsland in den Einstellungen mitteilen. Meist heißt diese Einstellung einfach „Land“, gelegentlich aber auch „Regulatory Domain“. Das ist wichtig, da diese Kanäle auch in anderen Ländern mit mehr Sendeleistung genutzt werden dürfen. Anbieterrouter und auch viele freie Modelle erledigen diese Konfiguration oft automatisch. Konfigurieren Sie Ihren Router falsch, haften Sie auch dafür. Wenn das der Hersteller tut, ist er dafür verantwortlich, dass die Grenzwerte eingehalten werden – außer Sie haben den Router aus dem Ausland in die EU importiert, dafür übernehmen Sie dafür die Verantwortung. (amo@ct.de)

Allgemeinzuteilungen für WLAN und SRD-Anwendungen: ct.de/y4zq

ISO-Abbild von CD erstellen

Ich möchte gern ein ISO-Abbild von einer alten CD erstellen. Die ist nicht mal kopiergeschützt, doch ich scheitere an etwas anderem: Ich finde keine passende Software. Haben Sie einen Tipp?

Verwenden Sie die Freeware ImgBurn. Dieses Programm kann trotz des Namens keineswegs nur brennen. Obacht: Die Software hat selbstverschuldet einen schlechten Ruf erworben, weil ihr Installationsprogramm eine Zeit lang ungefragt Adware mitinstalliert hat. Sie brauchen das Setup-Programm aber nicht auszuführen. Laden Sie es von der Website https://imgburn.com herunter: Klicken Sie auf der Seite auf „Download“ und dann auf „Mirror 7 – Provided by ImgBurn“. Auf der Platte landet eine Datei namens „SetupImgBurn_2.5.8.0.exe“ – Nicht starten!

Entpacken Sie stattdessen die heruntergeladene Datei mit 7-Zip (https://7-zip.org) in einen separaten Unterordner. Darin finden Sie die Datei ImgBurn.exe. Falls Sie dieser nicht trauen, laden Sie sie unter https://virustotal.com hoch, wo sie von über 70 Virenscannern geprüft wird. Es gab bei unseren Tests immer wieder einige wenige Scanner, die etwas an der Datei zu mäkeln hatten, doch sie fanden immer wieder andere angebliche Schädlinge darin. Das deutet auf Fehlalarme hin, zumal diese Datei (MD5-Prüfsumme: 4776c25e4ffda40783df8d31217ed085) bereits seit über fünf Jahren unverändert zum Download bereitsteht. Wäre wirklich etwas Gefährliches enthalten, würden die meisten anderen Virenscanner auch längst anschlagen.

Starten Sie die Datei ImgBurn.exe (Administratorrechte sind nicht erforderlich) und klicken Sie auf „Create image file from disc“. Im nächsten Dialog wählen Sie oben unter „Source“ Ihr optisches Laufwerk aus. Unter „Destination“ tragen Sie Speicherort und Namen der ISO-Datei ein. Nun noch auf das Kopiersymbol unten klicken, dann brauchen Sie nur noch zu warten, bis die ISO-Datei erstellt ist. (axv@ct.de)