c't 9/2023
S. 176
Wissen
Steuern

Fiskus verdient mit

Wann und wie Sie Verkäufe auf eBay & Co. versteuern müssen

Der Verkauf von Artikeln auf den bekannten Handelsplattformen im Netz ist vielen längst selbstverständlich geworden. Weniger selbstverständlich scheint es, dass eventuell auch das Finanzamt seinen Anteil haben will. Aber wann ist das der Fall und was muss man beachten?

Von Martin Weigel

Wegen gelegentlicher Verkäufe von Gegenständen aus dem Privatvermögen zieht das Finanzamt in der Regel niemanden zur Zahlung von Steuern heran. Das gilt aber nicht unbedingt für regelmäßige Verkäufe auf Plattformen wie eBay & Co. Sie bleiben nicht unbemerkt, denn seit dem 1. Januar gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Danach müssen die Betreiber von Auktions- und Kleinanzeigenportalen wie eBay, eBay-Kleinanzeigen, Booklooker, Amazon & Co. dem Bundeszentralamt für Steuern private Verkäufe melden, wenn eine Person pro Jahr mehr als 30 Mal etwas verkauft oder insgesamt mehr als 2000 Euro erlöst. Dass auch als privat deklarierte Verkäufe steuerpflichtig sein können, hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in mehreren Urteilen bestätigt.

Die Klägerin eines Ausgangsverfahrens bot Gegenstände aus Haushaltsauflösungen an und hatte dazu vier Konten auf eBay nebst zwei Girokonten eingerichtet. In hunderten Aktionen hatte sie über vier Jahre hinweg Einnahmen in Höhe von jährlich 40.000 bis 90.000 Euro erzielt. Steuererklärungen hatte sie nicht abgegeben und keine Aufzeichnungen geführt.

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