Bund gegen Bund
Bundesregierung klagt gegen Bundesdatenschutzbeauftragten
Das Bundespresseamt will eine Auflage des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht akzeptieren und hat nun sogar Klage eingereicht.
Für die eine Seite geht es um die Information der Öffentlichkeit, für die andere um die Vorbildfunktion einer deutschen Behörde und das Datenschutzrecht: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat beim Verwaltungsgericht Köln gegen einen Bescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) geklagt. Der hatte dem für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung verantwortlichen Amt unter Regierungssprecher Steffen Hebestreit untersagt, die Facebook-Fanpage „Bundesregierung“ zu betreiben. Das Bundespresseamt sei als Seitenbetreiber gemeinsam mit Facebook für Rechtsverstöße mitverantwortlich.
Die Auseinandersetzung zwischen dem vom Parlament gewählten und unabhängigen BfDI Ulrich Kelber, ehemals selbst SPD-Bundestagsabgeordneter, und der SPD-geführten Bundesregierung hat aus deren Sicht Grundsatzcharakter: „Die gerichtliche Überprüfung ermöglicht in einer Art Musterverfahren, Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen“, begründete eine Sprecherin der Bundesregierung den Gang vor das Gericht. „Wir sind der Auffassung, dass allein Facebook für seine Datenverarbeitung datenschutzrechtlich verantwortlich ist und insoweit datenschutzrechtliche Fragen allein im Verhältnis zu Facebook zu klären sind.“