c't 6/2024
S. 114
Wissen
Recht auf Reparatur

Fix it

Recht auf Reparatur soll weiße Ware, Smartphones & Co. langlebiger machen

Das Recht auf Reparatur gewährt Verbrauchern mehr Rechte gegenüber Herstellern. Diese müssen künftig Ersatzteile liefern, selbst nach der Gewährleistungsfrist. Allerdings greift die Regelung nur für einen exklusiven Produktkreis. Sie wird von der Reparatur-Szene sehr unterschiedlich bewertet.

Von Robin Brand

Ein Recht auf Reparatur soll weiße Ware und Elektronikprodukte wie Smartphones und Tablets langlebiger machen. Darauf haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten kürzlich geeinigt. Mit ihrem Vorstoß korrigiert die EU auch ein Versäumnis der Ökodesignanforderungen für Smartphones und Tablets.

Das Recht auf Reparatur soll es einfacher machen, Produkte reparieren zu lassen. Nach EU-Angaben verursachen vorzeitig weggeworfene Waren, die eigentlich repariert werden könnten, jährlich 35 Millionen Tonnen Abfall. Grundlage der Einigung ist ein Vorschlag, den die EU-Kommission vor knapp einem Jahr vorgelegt hatte [1]. Vom Recht auf Reparatur sind nur Produktgruppen erfasst, für die die EU auch Ökodesignregeln formuliert hat. Das sind Smartphones und Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Displays, Schweißgeräte, Server und Staubsauger. Dass Fahrräder nicht auf der Liste landeten, wie vom EU-Parlament gewünscht, lag am Widerstand der Mitgliedsstaaten.

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