c't 10/2024
S. 34
Aktuell
Quick Freeze

Quick Freeze kommt

Ein Deal beerdigt die Vorratsdatenspeicherung

Bundeskanzler Olaf Scholz hat zugestimmt, dass das Quick-Freeze-Verfahren die Vorratsdatenspeicherung ersetzt. Damit überging er Innenministerin Nancy Faeser, die die anlasslose IP-Adressspeicherung weiterhin als unverzichtbar ansieht.

Von Falk Steiner

Nun also doch: Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung (VDS) zu begraben – wenn auch nicht allzu tief. Statt der anlasslosen Speicherung von IP-Adressen und Telekommunikations-Metadaten durch Provider soll nun das „Quick-Freeze-Verfahren“ kommen. Dennoch will man die Paragrafen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht gänzlich streichen. „Totes Recht“ nennt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums das, was nun von ihr übrig bleibt.

Nun sollen also Telekommunikationsbetreiber erst dann Verbindungs- und Standortdaten sichern, wenn sie einen Anfangsverdacht auf eine erhebliche Straftat mitgeteilt bekommen. Einen konkreten Tatverdächtigen braucht es dagegen nicht, um eine Quick-Freeze-Maßnahme anzuordnen. Quick-Freeze-Maßnahmen sollen unter Richtervorbehalt stehen. Unter die „erheblichen Straftaten“ fallen etwa Mord, Menschenhandel, Raub, Erpressung und Verbreitung, Erwerb und Besitz von Darstellungen sexuellen Missbrauchs. Wenn Strafverfolger auf beim Provider eingefrorene Daten später in den Ermittlungen zugreifen wollen, muss noch mal ein Richter zustimmen.

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