c't 15/2024
S. 116
Wissen
SEPA Request to Pay
Bild: KI Midjourney | Collage c’t

Die Lastschriftrechnung

Wie Request to Pay das Bezahlen vereinfachen soll

Medienbrüche beim Überweisen nach einem Rechnungskauf begünstigen Tippfehler und Missverständnisse zwischen Kunde und Händler. Der Standard „SEPA Request to Pay“ soll das ändern und dabei kostengünstig und datensparsam funktionieren. Bei der Einführung hakt es jedoch, zumindest noch.

Von Tobias Weidemann

Rechnungskauf im Internet ist bei Verbrauchern beliebt. Da sie die Ware vor dem Bezahlen erhalten und prüfen können und nur für das zahlen müssen, was sie behalten, gilt er zu Recht als sicher und komfortabel. Durch die Zahlung per Überweisung von Konto zu Konto ist er außerdem datensparsam [1]. Doch beim Bezahlen der Rechnung, die man als Mail, Mailanhang oder auf Papier bekommt, kann vieles schiefgehen. Leicht vergisst man das Fälligkeitsdatum, baut im Onlinebanking beim Verwendungszweck einen Zahlendreher in die Rechnungsnummer ein oder kann den hinterlegten EPC-QR-Code [2] nicht einlesen, wenn ein Händler ihn denn überhaupt aufdruckt. Auch Teilrücksendungen führen schnell mal zu Komplikationen und zu Missverständnissen. So können Händler eingehende Zahlungen mitunter nicht richtig zuordnen und verschicken womöglich Mahnungen bis hin zum Inkasso.

Abhilfe schaffen soll das schon 2021 vom europäischen Zahlungsverkehrsausschuss als Standard veröffentlichte, bisher aber nirgends angebotene „SEPA Request to Pay“ (RtP oder R2P, wörtlich: „Zahlungsaufforderung“). Wie bei der Zahlung auf Rechnung fließt das Geld direkt vom Konto des Kunden auf das des Händlers, nun jedoch volldigital und ohne Fehlerquellen. Doch erst jetzt planen erste Banken und Händler, es ihren Kunden auch tatsächlich anzubieten. Wir erklären, wie Request to Pay funktionieren soll und warum es für Verbraucher wie Händler und sogar Banken ein Gewinn sein kann.

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