c't 17/2024
S. 48
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Unglücksritter

Lottohelden.de will vererbtes Guthaben behalten

Zum Erbe gehören ohne Zweifel auch sämtliche Guthaben, die der Erblasser bei Dritten hat. Der Glücksspielbetreiber lottohelden.de verweigert trotzdem die Auszahlung – mit fragwürdigen Argumenten.

Von Tim Gerber

Seit dem Tod seines Vaters im Dezember 2022 betreut Jochen B. unter anderem das frühere E-Mail-Konto des Verstorbenen, um etwa noch eingehende E-Mails lesen zu können. Am 17. Mai trudelte eine Nachricht folgenden Inhalts im Postfach des Vaters ein:

„Hallo Volker B., wussten Sie, dass Sie noch 75,05 Euro Guthaben auf Ihrem Kundenkonto haben? Warum nicht einfach für den heutigen EuroJackpot nutzen? Der ist mit 63 Mio. Euro nämlich prall gefüllt.“ Die Nachricht stammte von dem Lotterieanbieter lottohelden.de. Allerdings hatte Jochen B. nicht vor, Geld mit Glücksspiel zu verplempern, zumal alleinige Erbin seines Vaters seine Mutter war. Deshalb wollte er das Guthaben bei den Lottohelden zu ihren Gunsten auflösen.

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