c't 20/2024
S. 58
Vorsicht, Kunde
Fahrkarten-App
Vorsicht Kunde

Schwarzfahrt wider Willen

BVG-App lässt Tickets verschwinden

Wer eine digitale Fahrkarte hat, sollte kein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen müssen. Es sei denn, die App streikt ausgerechnet im kritischen Moment einer Fahrkartenkontrolle und der verantwortliche Anbieter bestreitet das, wie im Fall der Berliner Verkehrsgesellschaft.

Von Tim Gerber

Am 31. Mai wollte Martin S. in Berlin mit dem öffentlichen Nahverkehr zum Flughafen fahren. Für solche Anlässe hat er auf seinem Smartphone die App der Berliner Verkehrsgesellschaft BVG installiert und kauft regelmäßig die darüber angebotenen Vierertickets für die Zone AB, die von ihm zu Hause bis zum Flughafen BER reicht. Vor Antritt der Fahrt aktivierte er die letzte Fahrkarte seines virtuellen Vierertickets, die ab diesem Zeitpunkt zwei Stunden lang für beliebige Fahrten innerhalb dieser Zone gültig ist.

Die Fahrkarte wurde ihm in der BVG-App korrekt angezeigt und so stieg er zunächst in den Bus, der ihn zum nächsten S-Bahnhof bringen sollte. Während der Fahrt versuchte er, mit der App ein neues Viererticket zu erwerben, das er ja für die Rückfahrt vom Flughafen benötigen würde. Doch mehrere Versuche scheiterten während des Bezahlvorgangs, sodass Martin S. das Vorhaben zunächst aufgab.

Kommentare lesen (7 Beiträge)