c't 28/2024
S. 14
Aktuell
Elektronische Patientenakte
Bild: Kay Nietfeld/dpa

Lauterbachs Winterbanane

Die elektronische Patientenakte 3.0 soll unausgereift für alle starten

Eigentlich sollten ab dem 15. Januar alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA 3.0) erhalten. Doch es fehlt an Referenzumgebungen, Softwaremodulen und vor allem an ausreichend Zeit für Testläufe. Ärzte und Softwareentwickler warnen vor Chaos. Datenschützer weisen auf Widerspruchsmöglichkeiten hin.

Von Marie-Claire Koch

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein Onlinespeicher in der Cloud, in dem unter anderem Ärzte, Apotheker und Krankenhäuser ihre Diagnosen, Medikations- und Behandlungspläne speichern und untereinander austauschen. Die Patienten können die Daten über eine Smartphone-App verwalten und festlegen, welche Dateien sichtbar sein sollen und welche nicht. Wer kein passendes Smartphone für die App hat, für den sollen laut § 342a SGB V sogenannte „Ombudsstellen“ bei den Krankenkassen eingerichtet werden – die Details sind aber noch völlig unklar.

Die ePA soll nicht nur den Datenaustausch zwischen Ärzten und Apothekern vereinfachen. Auch Forscher, Pharmaunternehmen und Versicherungen können sich aus ihrem Datenpool bedienen, um zum Beispiel neue Medikamente und Behandlungspläne zu entwickeln. Aber auch Big Tech aus den USA – Google Meta und OpenAI – hätte großes Interesse an dem Datenpool zum Training seiner KIs, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Bild) auf einer Branchenveranstaltung des Bitkom.

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