c't 8/2024
S. 160
Wissen
Künstliche Intelligenz

Mitbestimmbar

Muss der Betriebsrat mitreden, wenn die Firma KI-Tools einführt?

In einer der ersten deutschen KI-Entscheidungen hat das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg sich damit befasst, ob das Zulassen und Regulieren der ChatGPT-Nutzung in einem Unternehmen mitbestimmungspflichtig ist.

Von Joerg Heidrich

Wenn Unternehmen und Verwaltungen generative KI einführen oder auch nur dulden, kann das Arbeitsabläufe und Anforderungen an die Mitarbeiter erheblich beeinflussen. Dann stellt sich die Frage, inwieweit Personal- oder Betriebsräte bei solchen Veränderungen mitbestimmen können oder sogar müssen. Im Januar musste das Arbeitsgericht (ArbG) Hamburg sich damit im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes beschäftigen. Seine Entscheidung zeigt: Der Einsatz von KI-Tools birgt Konfliktpotenzial zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

ChatGPT-Hilfe per Privataccount

Ein weltweit tätiger Medizintechnikhersteller mit Sitz in Hamburg hatte seinen rund 1600 Mitarbeitern erlaubt, ChatGPT am Arbeitsplatz zu nutzen. Dazu ließ das Unternehmen den zuvor gesperrten Onlinezugang zu OpenAI freischalten und stellte im betriebseigenen Intranet Richtlinien sowie ein Handbuch zur Nutzung von KI zur Verfügung.

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