Artikel-Archiv c't 8/1990, Seite 54
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Schlecht beraten
Die Steuerpflicht des selbständigen DV-Beraters
Freiberufler haben dem Finanzamt gegenüber einen besseren Stand: sie sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Selbständige DV-Berater möchten sich diesen Umstand gern zunutze machen. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes macht jedoch viele Hoffnungen zunichte.
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