Artikel-Archiv c't 8/1990, Seite 54

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    Schlecht beraten

    Die Steuerpflicht des selbständigen DV-Beraters

    Freiberufler haben dem Finanzamt gegenüber einen besseren Stand: sie sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Selbständige DV-Berater möchten sich diesen Umstand gern zunutze machen. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes macht jedoch viele Hoffnungen zunichte.

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