Artikel-Archiv c't 8/2003, Seite 78
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Gesetzestücken
Jugendschutznovelle mit skurrilen Nebenwirkungen
Seit dem 1. April ist das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Vielerorts herrscht heftige Verwirrung darüber, welche Konsequenzen es speziell für Computerspieler und Händler hat. Einen Kernpunkt der Veränderungen bildet die verbindliche Altersfreigabe von Unterhaltungssoftware, wie es sie für Kino- und Videofilme bereits gibt.
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