Artikel-Archiv c't 9/2003, Seite 96

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    Hinhaltetaktik

    Gutschein mit Sperrfrist statt Geld zurück

    Wer aufgrund irreführender Angaben in der Werbung einen Fehlkauf tätigt, kann die Ware selbstverständlich zurückgeben. Professionell agierende Unternehmen erstatten dann ohne Umstände den Kaufpreis. Aber das ist nicht überall so.

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