Artikel-Archiv c't 11/2004, Seite 44
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Besser abschreiben
Bundesfinanzhof klärt Zweifelsfragen bei beruflicher Mitnutzung eines Privatcomputers
Computer,die sowohl privat als auch beruflich genutzt werden,lassen sich künftig in den meisten Fällen abschreiben.Dies folgt aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs, der in diesem Zusammenhang auch über die Behandlung von Peripheriegeräten entschieden hat.Seit dem 1.?Januar 2004 gilt außerdem die bisherige Halbjahresregel zur vereinfachten Abschreibung nicht mehr.
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