Artikel-Archiv c't 15/2004, Seite 198

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    Falscher Strom auf richtigem Weg

    Verschlungene Haftungsprivilegierung von Versorgern bei Stromschäden

    Was Otto Normalverbraucher verboten ist, erlaubt der Gesetzgeber den Stromversorgern. Den Grund dafür umreißt der Gelegentlich kann geltendes Recht für logisch denkende Nichtjuristen wie ein Schlag vor den Kopf wirken:Was mag sich wohl der Betreiber einer durch extreme Überspannung zerstörten IT-Anlage denken,der trotz klarer Schuld des Energieversorgers und ohne eigene Schutzmöglichkeit auf einem hohen Schaden sitzen bleibt?

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