Artikel-Archiv c't 16/2004, Seite 194
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Späher unerwünscht
Urteil: Strenge Bedingungen für Videoüberwachung am Arbeitsplatz
In einer aktuellen Entscheidung bekräftigt das Bundesarbeitsgericht (BAG)in Erfurt seine bisherige Rechtsprechung,wonach die Beobachtung von Arbeitnehmern mit Hilfe von Überwachungssystemen ?nur ?in Ausnahmefällen zulässig ist.
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