Artikel-Archiv c't 16/2004, Seite 194

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    Späher unerwünscht

    Urteil: Strenge Bedingungen für Videoüberwachung am Arbeitsplatz

    In einer aktuellen Entscheidung bekräftigt das Bundesarbeitsgericht (BAG)in Erfurt seine bisherige Rechtsprechung,wonach die Beobachtung von Arbeitnehmern mit Hilfe von Überwachungssystemen ?nur ?in Ausnahmefällen zulässig ist.

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