Artikel-Archiv c't 18/2004, Seite 168

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    Datenschutzhelden und -verräter

    Kann die Wahrung von Datenschutzbelangen wettbewerbswidrig sein?

    Dass der missbräuchliche Umgang mit Daten zivil-und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann,ist allgemein bekannt.Dass dergleichen aber auch drohen soll,wenn jemand sich um Datenschutz bemüht,ist neu. Ein skurriles Lehrstück dazu spielt sich derzeit in Bayern ab.

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