Artikel-Archiv c't 19/2004, Seite 168

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    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

    Wer für die Verbreitung von Viren haftet

    Nach jeder neuen Welle virtueller Schädlinge stellt sich wieder die Frage nach einer Haftung für den entstandenden Schaden.Klar,wer Viren absichtlich verbreitet,muss für die Schäden auch aufkommen. Unklar ist hingegen,ob Privatpersonen und Unter- nehmen haften,wenn sie ohne eigenes Wissen über ihren PC Viren,Würmer oder Trojaner verbreiten.

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