Artikel-Archiv c't 22/2004, Seite 210

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    Lizenzgestrüpp

    Rechtsunsicherheiten beim Umgang mit Standardsoftware

    Ohne Software bleibt auch noch so teuren und schnellen Computern nichts anderes übrig als elektronisches Däumchendrehen. Ein Stück Software wird wiederum nicht einfach gekauft wie eine Schachtel Schrauben ? es ist ein Werk und unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Das bedeutet einiges an juristischem Wenn und Aber, sobald es darum geht, unter welchen Bedingungen man programmierte Schöpfungen in Form von Betriebssystemen, Office-, Grafik- oder anderen Anwendungen legal nutzen kann.

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