Artikel-Archiv c't 22/2004, Seite 62
-
Volksverhetzung durch Hyperlinks?
Amtsgericht hält Weblinks in Einzelfällen für strafbar
Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den Internet-Aktivisten Alvar Freude zu einer Geldstrafe: Er hatte im Rahmen einer Satire und einer Dokumentation zu den Website-Sperrungsverfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung Links auf neonazistische Websites angegeben.
Erwerben Sie das Heft
c't 22/2004,
um Zugriff auf diesen Artikel zu erhalten.