Artikel-Archiv c't 22/2004, Seite 62

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    Volksverhetzung durch Hyperlinks?

    Amtsgericht hält Weblinks in Einzelfällen für strafbar

    Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den Internet-Aktivisten Alvar Freude zu einer Geldstrafe: Er hatte im Rahmen einer Satire und einer Dokumentation zu den Website-Sperrungsverfügungen der Düsseldorfer Bezirksregierung Links auf neonazistische Websites angegeben.

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