Artikel-Archiv c't 16/2005, Seite 48

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    Informationsfreiheit auf Probe

    Der Bund gewährt den Bürgern von 2006 an beschränkte Akteneinsicht

    Die deutsche Verwaltung steht vor einer Zeitenwende: Herrschte seit Jahrzehnten das Prinzip des Amtsgeheimnisses aus der Kaiserzeit vor, bringt das neue Informationsfreiheitsgesetz ein allgemeines Recht der Bürger zur Akteneinsicht.

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