Artikel-Archiv c't 17/2005, Seite 50

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    Gewalt per Mausklick?

    Urteil in der Verhandlung um Online-Blockade

    Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte über eine Klage wegen der spektakulären Online-Blockade gegen die Lufthansa AG zu entscheiden. Das Gericht stand dabei vor der schweren Aufgabe, den komplizierten Straftatbestand der Nötigung auf den Sachverhalt einer ?Internet-Demonstration? anzuwenden.

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