Artikel-Archiv c't 20/2005, Seite 90

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    Überreizt

    Garantie und Gewährleistung bei Übertaktung

    Wer PC-Komponenten übertaktet und damit jenseits der vom Hersteller vorgesehenen Spezifikationen betreibt, verzichtet per se auf jegliche Garantie oder Gewährleistung. Doch wie verhält es sich, wenn der Händler selbst übertaktete oder modifizierte Komponenten verkauft?

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