Artikel-Archiv c't 6/2005, Seite 242
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Getarnte Offerten
Nach wie vor beliebt: Schwindel mit Schein-Rechnungen
Verträge über kostenpflichtige Einträge in Online-Branchenregister sind nicht rechtswirksam, wenn sie aufgrund arglistiger Täuschung zustande kommen. Darüber hinaus kann dergleichen als Betrug strafbar sein.
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