Artikel-Archiv c't 9/2005, Seite 28

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    Verlinken verboten

    Urteil im Prozess Musikindustrie gegen Heise Zeitschriften Verlag

    Dürfen Presseorgane auch nach der Reform des Urheberrechts weiter über eine Software berichten, die den Kopierschutz von CDs und DVDs überwindet? Ist es auch zulässig, im Rahmen dieser Berichterstattung auf die Eingangseite der Webpräsenz des Softwareherstellers zu verlinken? Diese Frage beantwortete das Landgericht München nun aufgrund der Klage von acht Unternehmen der Musikindustrie gegen den Heise CDZeitschriften Verlag negativ. Der Verlag wird Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

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