Artikel-Archiv c't 11/2006, Seite 188
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Besitzansprüche
Namen als Domain-Bezeichnungen
Eigentlich sollten Namens-Domains einem Träger des Namens vorbehalten bleiben. Wenn dieser aber jemandem erlaubt, eine solche Domain an seiner statt zu führen, treten andere Namensträger auf den Plan. Die Gerichte sind sich hinsichtlich der Lösung solcher Streitigkeiten noch uneins.
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