Artikel-Archiv c't 13/2006, Seite 52

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    Grenzen im Antiterrorkampf

    Gerichte schränken Rasterfahndung und Fluggastdatenweitergabe ein

    Die Befürworter verschärfter Überwachung, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 vermehrt auftraten, haben juristische Niederlagen erlitten: Das Bundesverfassungsgericht hat die Rasterfahndung nach ?Schläfern? ausgebremst, der Europäische Gerichtshof die Basis für die Weitergabe von Fluggastdaten aus der EU an die USA annulliert. Auch die Vorratsspeicherung von Telefonund Internetdaten steht so auf wackeligen Beinen.

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